Haben Sie schon von einer erlaubten Form des Räuberns gehört? Vielleicht Mundraub? Das Mitnehmen kleiner Mengen Nahrungsmittel oder anderer lebensnotwendiger Dinge für den Eigenbedarf ist leider nur legal, wenn es keinem anderen gehört und wenn es auf öffentlichem Grund geschieht. Daher ist es nicht erlaubt, sich agrarisch kultiviertes Obst und Gemüse mitzunehmen und auch die über den Zaun hängenden Zwetschgen des Nachbarn sind tabu. Erst wenn sie auf mein Grundstück gefallen sind, darf ich sie nehmen. Erlaubt ist es natürlich, wildwachsende Früchte zu ernten – wenn sie nicht auf Privatgrundstücken wachsen.
Die Birnbäume im Hof der Volkshochschule und des Goethegymnasiums stehen auf öffentlichem Grund! Wenn die Birnen im Herbst zur Erntezeit ungenutzt verfaulen, ist das traurig und sinnlos. Man möchte sagen: klaut mehr Obst!
Auf der Webseite www.mundraub.org sind bundesweit Stellen und Orte verzeichnet, an denen „gemundräubert“ werden darf. Dort sind ab jetzt auch die Birnbäume der vhs auf der Karte zu finden:
Leider hängen unsere Birnen sehr hoch und man braucht lange Pflückstangen, um an sie heranzureichen. Wer eine Teleskopstange übrig hat, kann sie uns gerne vorbeibringen und sich dabei ein paar süße Früchte mitnehmen!
OMG und da fällt mir doch tatsächlich Peter Alexander ein: „Die süßesten Früchte, fressen nur die großen Tiere“ Ein in vieler Hinsicht ganz schön schräges altes Video!!!